Besuche wieder möglich – mit speziellen Regeln

Bitte vorher anmelden!

Liebe Angehörige, Freunde und Betreuer unserer Bewohnerinnen und Bewohner,

das generelle Besuchsverbot für Senioreneinrichtungen in NRW wurde aufgehoben und durch eine spezielle Besucherregelung ersetzt.

Dies begrüßen wir alle sehr und freuen uns für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, wieder Besuche empfangen zu können. Diese Besuche unterliegen allerdings bestimmten Voraussetzungen. Darunter fallen z.B. feste Besuchszeiten sowie eine feste Besucheranzahl pro Bewohner und Tag. Ebenso ist das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske verpflichtend sowie die Einhaltung von Abstandsregeln. Stattfinden kann der Besuch in der Regel in einem Besucherraum, der speziellen Anforderungen genügt oder aber im Bewohnerzimmer. Eine freie Bewegung innerhalb unserer Hausgemeinschaften ist auch mit der neuen Besucherregelung generell nicht möglich.

Um all diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, bitten wir Sie, einen Besuchstermin zu vereinbaren. Dazu wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Verwaltung (Tel. 02 03/60 86 20-0 ).

Unsere Haus- und Pflegedienstleitung stehen Ihnen ebenfalls gerne für weiterführende Informationen zur neuen Besucherregelung zur Verfügung.

Wir bitten Sie, von Spontanbesuchen abzusehen, damit wir ausreichend Vorkehrungen treffen können und unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie unsere Mitarbeiter weiterhin bestmöglich schützen können.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Cordian-Team